Projektbeschreibungen 2011

Bau eines Kabelhauses mit Zuwegung südlich der Anschlussstelle Hamburg/Eidelstedt - Artenschutzfachbeitrag (AFB)

Gutachten im Auftrag von im Auftrag von Cochet Consult

Im Rahmen einer vorgezogenen Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2012 im Bereich A23 / Holsteiner Chaussee nördlich des Autobahndreiecks Hamburg-Nordwest in Höhe der Anschlussstelle Hamburg-Eidelstedt ein Kabelhaus nebst Zuwegung gebaut werden. Hiermit waren Fällungen einzelner Bäume verbunden.

Für dieses Vorhaben war die artenschutzfachliche Genehmigungsfähigkeit nachzuweisen.
Dazu wurde im Artenschutzfachbeitrag (AFB) geprüft, inwieweit das Vorhaben mit den Vorgaben des Artenschutzrechtes vereinbar ist.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften war zu prüfen, ob Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vorkommen von europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) von den Zugriffsverboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen sein könnten.

Ist das Eintreten von Zugriffsverboten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (unter Beachtung von Vermeidungs- bzw. ggf. vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, sog. CEF-Maßnahmen) hinsichtlich der europarechtlich geschützten Arten bzw. Vorkommen der europäischen Vogelarten nach Art. 1 der V-RL nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, findet eine Prüfung statt, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Zugriffsverboten nach § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind.

Unter Beachtung bauzeitlicher Regelungen sowohl für Brutvögel als auch Fledermäuse konnten erhebliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen der Haselmaus konnte ebenfalls mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wurde nicht erforderlich. Artenschutzfachlich unüberwindbare Hindernisse standen der Realisierung des Vorhabens nicht entgegen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Biol. Haiko Petersen

Aktualisierung: 18.02.2013